Dienstag, August 22, 2006

Was kostet der Himmel?

... und gehört die "Bevölkerung" wirklich einer Verwertungsgesellschaft? Nach einem Exkurs ins deutsche Urheberrecht habe ich jetzt an das Präsidium des Deutschen Bundestags folgenden Brief geschrieben und um Antwort gebeten.

An das Präsidium des Deutschen Bundestags Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin per E-Mail vorab

„Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen sind.“

Frankfurt, den 22.08.2006

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, Herr Dr. Norbert Lammert

Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse

Sehr geehrte Frau Gerda Hasselfeldt

Sehr geehrte Frau Susanne Kastner

Sehr geehrter Herr Hermann Otto Solms

Sehr geehrte Frau Petra Pau

Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckardt

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat mich Anfang Juli auf eine Verletzung des Urheberrechts – es handelt sich um drei private Fotos, die Kunstwerke im Deutschen Bundestag und im Willy-Brandt-Haus auf meiner privaten Homepage http://www.tursky-hartmann.de/ zeigen – schriftlich aufmerksam gemacht. Konkret geht es um Fotos von „Der Bevölkerung“ von Hans Haacke, der Installation von Joseph Kosuth im Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt Skulptur von Rainer Fetting im Willy-Brandt-Haus. (siehe Anhang) Das Fotografieren dieser Kunstwerke ist bislang nicht explizit verboten gewesen. Allerdings stellt die Veröffentlichung dieser Fotos im Internet eine Nutzung dar, die der Genehmigung der Rechtsinhaber bedarf. Die VG Bild-Kunst hat mir angeboten, dass ich meine Fotos gegen Lizensierung auch in Zukunft auf meiner Homepage, die keine kommerziellen Interessen verfolgt, veröffentlichen darf. Das Honorar für die Veröffentlichung dieser drei Fotos beträgt monatlich 2.- € plus 7% MwSt. Entsprechend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft habe ich ab 1. August 2006 einen auf ein Jahr befristeten Vertrag in Höhe von 25,68 € abgeschlossen. Vor einigen Tagen hat mich nun die VG Bild-Kunst informiert, dass der Künstler Hans Haacke die Zustimmung zur Veröffentlichung meines Fotos – obwohl ich bereit bin, das geforderte Honorar an die VG Bild-Kunst zu zahlen - verweigert. Ich bitte Sie nun um folgende Auskünfte:

  1. Wie viele Bundestagsabgeordnete haben bislang Fotos von „Der Bevölkerung“ auf ihren Homepages veröffentlicht und für die Veröffentlichung entsprechender Fotos Honorar an die VG Bild-Kunst gezahlt?
  2. Wie oft wurde vom Künstler Hans Haacke bereits ein Veröffentlichungsverbot für Fotos von „Der Bevölkerung“ ausgesprochen?
  3. Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
  4. Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
  5. Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?
Auf der Website „Blickpunkt Bundestag online“ des Deutschen Bundestages wird übrigens sehr umfassend auf das Thema „Kunst im Bundestag“ eingegangen, mit dem Ziel, die dort gezeigten Kunstwerke einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit dem Satz „Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen sind.“ begründet der Deutsche Bundestag, warum bei öffentlichen Bauten des Bundes mindestens ein Prozent der Bausumme in Werke bildender Künstler investiert werden. Überall dort, wo tagtäglich tausende von Menschen vorübergehen, sollen Kunstwerke von hohem Rang sichtbar gemacht werden, um dieser Werke „zum Erlebnis besonders der heranwachsenden Generation“ zu machen. Ich teile diese Auffassung, da ich mit meinen Kindern und ihren Freunden schon mehrfach den Deutschen Bundestag u.a. aus diesem Grunde besucht habe. Ich teile auch die Auffassung, dass Künstler für ihre Werke angemessen honoriert werden sollten. Allerdings würde ich mir zukünftig an Kunstwerken des Deutschen Bundestages deutliche Hinweise wünschen, ob Kunstwerke, wie z.B. „Der Bevölkerung“ Rechte frei sind oder nicht. Wenn Künstler nicht wünschen, dass Fotos von bestimmten Kunstwerken im Internet publiziert werden, sollten dies auch deutlich und klar kommuniziert werden. Das dürfte zumindest hilfreich ein, Missverständnissen und entsprechendem Schriftverkehr vorzubeugen, warum z.B. die „Bevölkerung“ nicht dem Volk, sondern einer Verwertungsgesellschaft gehört. Mit freundlichen Grüßen Petra Tursky-Hartmann

39 Kommentare:

Martina hat gesagt…

Oh mein Gott! Ich fasse es nicht. Petra, bitte lass uns wissen, wenn du eine oder mehrere Antworten erhälst.

Anonym hat gesagt…

Wünsche dir viel Erfolg und hoffe Du erhälst eine Antwort auf die ich sehr gespannt bin.

Johannes hat gesagt…

Ich wünsche auch viel Erfolg! Es kann doch einfach nicht wahr sein, dass man mitlerweile im Internet wegen Fotos "gejagt" wird!

Ich hoffe, das die ganzen Patente und Lizenzen irgendwann ein Ende haben oder zumindest ein gesundes Maß annehmen.

Anonym hat gesagt…

Das Urheberrecht treibt schon seltsame Blüten in letzter Zeit. Aber klar - die Position der Rechteinhaber wird durch die Reformen immer weiter gestärkt und die nutzen das auch aus. Irgendwann gehört unsere gesamte Kultur irgendwelchen Großkonzernen...

Anonym hat gesagt…

Damit macht der Künstler sich und sein Werk unglaubwürdig.

Anonym hat gesagt…

Hallo,

liegt in deinem offenen Brief nicht ein Denkfehler zugrunde? Ich finde nämlich, die Sache steht so: Dieses Kunstwerk wurde aus Steuermitteln von Künstler gekauft. Damit gehen die Nutzungsrechte auf den Käufer über. Aber der Käufer, wer ist denn das? Das sind wir alle. Die Steuerkasse ist die Gemeinschaftskasse alle Bürger der BRD. Wir alle haben dieses Werk erworben aus unserer Gemeinschaftskasse. Wie kann es sein, daß ich etwas, was mir z.T. gehört, nicht mehr fotografieren darf?

Die Forderung muß also lauten, daß alle mit öffentlichem Geld bezahlten Werke von allen Bürgern frei benutzt werden dürfen.

Der Denkfehler liegt an der Stelle, wo man vergisst, daß "öffentlich" = "wir alle" ist.

Kolja hat gesagt…

Mich wundert schon lange, wieso es nicht der Regelfall ist, dass aus Steuermitteln finanzierte Werke gemeinfrei werden.

Für Kunstwerke die der Staat anschafft, Studien die staatlich finanziert werden, und ähnliches sollte jeweils verlangt werden, dass sie unter eine create commons oder vergleichbare Lizenz gestellt werden.

Gleiches gilt für Veröffentlichungen aus Universitärer Forschung. Derzeit werden die wissenschaftlichen Paper in der Regel an Verlage verschenkt. Mit Exklusivrechten. Gratis veröffentlich gerne, aber wieso sollte man Exklusivrechte ohne Gegenleistung verschenken?

Noch schlimmer: Universitäre Forschung wird oft gemeinsam mit Unternehmen Patentiert und dann dem Unternehmen geschenkt. Mit dem Ergebniss dass sonst niemand mehr die Erfindung nutzen kann. Für die Standortsicherung währe es nützlicher, die Patente der Uni kostenlos für beliebige Nutzungen innerhalb der BRD zu lizensieren.

Harald Biehl hat gesagt…

Wesentlich schlimmer finde ich ein Kunstwerk an einem Bundestagshaus direkt an der Spree. Ein Künstler hat dort "das Grundgesetz" auf Glas beklebt.

Fast alle Bürger, die ich vor diesem Kunstwerk angesprochen habe, glauben tatsächlich, daß dies unser Grundgesetz sei - es hat aber nichts - und absolut überhaupt nichts mehr - mit unserem realen Grundgesetz zu tun. In Animal Farm wurden die Verfassungseinschränkungen wenigstens noch umgepinselt - In Berlin werden dem Volk nicht reale Gesetze - sogar ein falscher Grundgesetztext - auf dem Bundestagsgelände vorgelogen.

Falls auch nur irgendjemand glaubt, daß die Gesetze der Volksvertreter ohne Copyright ist:
Vergesst es! Selbst die gültigen Gesetze unterliegen meines Wissens dem Copyright der Verlage und dürfen nicht von Bürgern veröffentlicht werden. Ich glaube, daß lediglich die "öffentlichen Bundestagsdrucksachen" von Bürgern veröffentlicht werden dürfen.

Letztlich bleibt noch zu erwähnen, daß das Kunsprojekt "Der Bevölkerung" eine Webseite hat:
http://www.derbevoelkerung.de/
Und es hat mich nicht wirklich verwundert, daß das Impressum nicht den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird. Klar doch, wird ja auch vom Bundestag veröffentlicht - und der muß sich ja nicht an Recht und Gesetz halten.

Anonym hat gesagt…

Habe ich das richtig verstanden? Ich habe nicht das Recht Kunstwerke die von Steuergeldern finanziert wurden, und ich somit mitbezahlt habe, zu Fotografieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, welche ebenfalls dafür gezahlt hat?
Also meiner Meinung nach ist das DREIST und UNVERSCHÄMT.

Andre hat gesagt…

Unfassbar wie hier versucht wird zu kriminalisieren.
Nach meinem Verstaendnis muesste fuer solche Werke zumindest das Recht des Fair Use gelten. So lange mit den Aufnahmen kein Geld verdient wird, sollte darauf auch keine Abgabe noetig sein.
Sieht man mal wieder wie Recht (darf man das ueberhaupt noch so nennen) verdreht wird um kleine Leute zu kriminalisieren.
Viel Glueck mit dem Anliegen und wenn eine Antwort kommt hoffe ich auf Veroeffentlichung.

Andre
Travel Photos

Provence Photos hat gesagt…

Es ist in der Tat unfassbar, was da so möglich ist. Daß der Eiffelturm bei Nacht nicht mehr veröffentlicht werden darf, daran habe ich mich ja schon fast gewöhnt, aber daß von Steuergeldern finanzierte Kunst tabu sein soll...Ich warte schon auf den Tag, an dem O² uns verbieten lassen wird, den ihren Rechten unterliegenden Sauerstoff zu inhalieren, ohne dafür Lizensgebühren zu entrichten.
Ich bin gespannt, ob Du überhaupt 'ne Antwort bekommen wirst, oder ob die in Berlin schon so weit weg von uns sind...
Gruß
Andreas

Caracasa hat gesagt…

Dieser Künstler hat einfach kein Gefühl für die heutige Zeit. Ob sein Werk nun "live" oder online anzuschauen ist, sollte für ihn keine Rolle spielen.

So bekommt man auf jeden fall keine postive Publicity.

Christian

Anonym hat gesagt…

Um auf den Kommentar von Provence Photos zurück zu kommen - Privatisierung der Luft ist schon beschlossene Sache. Traurig aber wahr, MONITOR hat am 15. Juni 2006 darüber berichtet. Demnächst zahlen wir also für die Luft die wir atmen. Bis zur Geburten- und Sterbesteuer ist es dann auch nicht mehr weit.

Anonym hat gesagt…

Hallo, Petra!
Ich finde keine Worte dafür, was hier passiert. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg mit Deinem Brief.
Das Verhalten des Künstlers und der Verwertungsgesellschaft kann ich nur mit einem Wort beschrieben: pervers.
Das deutsche Urheberrecht gehört abgeändert.

Anonym hat gesagt…

Hallo Pedra,

grausam, was in Deutschland vor sich geht. Der Künstler hat sein "Kunstwerk" dem Deutschland Volk zur Verfügung gestellt (für Geld oder auch nicht, spielt keine Rolle) und sollte daher für alle Bürger frei sein. Die Abkassiererei und die sogenannten Verwertugnsgesellschaften geht mir immer weiter gegen den Strick. Fängt an mit den berühmten GEZ Gebühren, geht über Zwangsabgaben auf Computer, Drucker, Scanner, CD-Rohlinge, d. h. man darf nichts kopieren, alles ist kopiergeschützt und man soll trotzdem für Datendräger eine Schutzgebühr zahlen. Man kommt sich vor wie bei den besten Zeiten der Mafia.

Grüsse Hans

Anonym hat gesagt…

Guten Tag, vielleicht wird es nun klar, wie krank "Rechtemanagement" sein kann. Diese Diskussion wird leider stillschweigend ins Aus laufen, aber dennoch - viel Erfolg!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382

PR-Monitor hat gesagt…

Sorry,

aber Künstler haben das Urheberrecht, unabhängig davon,
wer den Künstler beauftragt. Das Urheberrecht steht aufgrund seiner
gesetzlichen Verankerung beispielsweise über dem betrieblichen
Mitbestimmungsrecht.

Sie sollten eigentlich wissen, dass man nicht einfach rumbloggen kann, ohne das Urheberrecht anderer zu beachten.
Denn sie haben Publizistik studiert und in der PR gearbeitet. Sie sind heute Referentin für Öffentlichkeitsarbeit in der frankfurter SPD. Also ein Profi?

Das legt die Vermutung nahe, dass es Ihnen nicht um das Anliegen geht, sondern um die Aufmerksamkeit.
Alles nur billige Politik-PR?

Keineswegs überraschend ist daher die Haltung des Künstlers Hans Haacke. Es ist sein gutes (Urheber-)Recht zu verhindern, dass seine Kunstwerke auf diese plumpe Art und Weise für politische Zwecke verwertet werden.

Trotzdem - oder gerade deswegen - ist Ihre PR-Aktion erfolgreich gewesen.
Prima Schlagzeile, mit durchschlagendem Erfolg. Meine Gratulation.

mfg

EG

Anonym hat gesagt…

Wenn das ungeachtet bleibt, wie hier Volkverarschung betrieben wird, dann werde ich jedes Foto, auf dem ich zu sehen bin Zensieren lassen und die Veröffentlicher verklagen bis zur Zwangsarbeit. Die spinnen doch volkommen!

Carlo hat gesagt…

Armes Deutschland
schlimm genug, dass in Deutschland einfach alles reglementiert sein muss. Man muss ja Angst haben, wenn man irgendetwas in der öffentlichkeit tut, das mit Kunst zu tun hat, dass man irgendwelche Urheberrechte verletzt, selbst wenn man dies nur zur eigenen belustigung tut.
Aber schlimmer finde ich, dass das Reichstagsgebäude scheinbar kein öffentlicher Platz ist. Es ist doch wohl für jedermann zugänglich, und alles was darin ausgestellt ist, sollte doch auch für jeden anschaubar sein dürfen.
Das dreisteste finde ich allerdings das verhalten des Künstlers Hans Haacke. Schliesslich gibt es schon veröffentlichungen dieses Werkes.
Damit macht er sich einfach nur Lächerlich.
Ich hoffe jedenfalls, dass Ihr Brief einiges Ändern wird.

Mo hat gesagt…

Sehr gut, Frau Tursky-Hartmann, danke für diesen Brief.

Anonym hat gesagt…

"rechtefrei" und nicht "Rechte frei" ;-P

Anonym hat gesagt…

Kunstwerke kann man zwar erwerben, das Urheberrecht bleibt jedoch beim Künstler. Und das ist nur fair.

Atakan hat gesagt…

Das Zeitennläufte-Konzeptloskunstduo hat sich in Anbetracht des Sachstandes hingesetzt und ein Kunstwerk Der Bevölkerung gewidmet, das man frei fotografieren kann! ;o)

Anonym hat gesagt…

Frau Tursky-Hartmann,

ich muß eine gewisse Schadenfreude gestehen. Als Politikerin sind sie genau für diese Art von Gesetzen verantwortlich, mit denen der Steuerzahler gequält wird.
In diesem Fall hat es also genau die Richtige getroffen - wenn das ganze nicht nur eine schnödie PR-Aktion ist wie weiter oben schon vermutet wurde. Schade ist nur das sie die nicht sonst üblichen horrenden Abmahnsummen zahlen müssen.

Steffen L.

Anonym hat gesagt…

Ich finde Dein Engagement bewundernswert ! Es ist tatsächlich eine Farce was dort zutage tritt, bitte lass uns wissen, wie die Reaktionen sind. Viel Erfolg!

Chris Biallas hat gesagt…

Weiter so, nicht locker lassen!
Meine zynische Ader sagt mir allerdings, dass nie eine Antwort kommen wird - hoffentlich habe ich Unrecht!
Dieses scheinheilige Wischiwaschi im Urheberrecht ist beinahe unerträglich, nicht nur in diesem Bereich. Wovor haben die "Rechteinhaber" eigentlich so eine Panik? Pleite werden sie kaum gehen. Und was ist mit dem künsterlischen Anspruch - seit wann scheuen Künstler eine kostenlose Veröffentlichung??

Anonym hat gesagt…

Kurzer Hinweis an Harald Biehl: Dani Karavans Arbeit lügt niemandem einen falschen Grundgesetztext vor. Die Glastafeln an der Spreeseite des Jakob-Kaiser-Hauses heißen nicht umsonst "Grundgesetz 49". Ist doch wohl legitim, dass ein Künstler die ursprüngliche Version aus der Zeit der Gründung der Bundesrepublik als Vorlage nimmt, oder? Und wer nicht erkennt, dass die Tafeln offensichtlich von der aktuellen Fassung abweichen, hat ohnehin mehr Nachhilfe in Staatsbürgerkunde nötig, als Kunstwerke im öffentlichen Raum leisten können...

Anonym hat gesagt…

Etwas naiv, oder?

Das Urheberrecht von Künstlern wird kritisiert, zugleich aber für diese "private" Homepage geltend gemacht?

Ich darf zitieren ...

"Alle Texte, alle Fotos, alle Gestaltungselemente des zugrunde liegenden Internetbaukastens sind - sofern nicht ein anderes Copyright angegeben ist - für den SPD-Parteivorstand urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des SPD-Parteivorstandes unzulässig und strafbar."

Anonym hat gesagt…

Wenn der Künstler nicht will, dass möglichst viele Menschen sein Werk sehen können, ist das sein Recht. Aber beim nächsten Wettbewerb, an dem der sich beteiligt, sollte dieser Punkt bei der Vergebung des Auftrags berücksichtigt werden.

Anonym hat gesagt…

Ja, "der Staat" kauft was ein und es gehört allen Bürgern. Die Leute bei der Stadt werden sich freuen wenn ich da auftauche und auf meinem Rechner einen Virus installiere - darf ich doch, ist doch meins.... Bitte mal aufwachen.

Und es ist überhaupt nicht verboten, Bilder von Kunst zu machen, diese sich gemeinsam mit Freunden anzusehen usw.

Ich kann auch auf meiner Webseite einen privaten Breich einrichten (so mit Schlüssel und abschließen, sprich Login/Passwort) und darf da die Bilder ungestraft hinlegen.

Wenn ich aber die Bilder kopiere und in meiner Ebay-Auktion bzw. auf meiner Webseite ausstelle und damit auch für mich oder mein Produkt werbe dann ist das nicht mehr ok.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde hier nicht abgemahnt sondern freundlich daraufhingewiesen dass sich jemand zu unrecht mit fremden Federn äh Bildern schmückt. Eigentlich ein Paradebeispiel wie es gemacht werden sollte!

Mich erschaudert, dass eine Politikerin so wenig Rechtverständnis hat.

sky hat gesagt…

Hallo Anonym vom 8/31/2006 11:36:34 AM

Sie haben es leider nicht verstanden. Ich zahle für die Veröffentlichung meiner eigenen Fotos. Die VG Bild-Kunst stimmt der Veröffentlichung meiner eigenen Fotos von Kosuth und Fetting nur zu, wenn ich den Copyright-Vermerk "VG Bild-Kunst" anbringe.

Petra Tursky-Hartmann

Anonym hat gesagt…

Ich habe eine Frage.
Wurden den vom Künstler auch die weltweiten Internetrechte an den Bundestag verkauft/verschenkt? Und wenn ja für wie lange? Denn sonst liegen diese Rechte immer noch beim Künstler.

Anonym hat gesagt…

Ihr habt vielleicht Probleme! deutscher geht es nicht!

Anonym hat gesagt…

Kleine Anmerkung zu Harald Biehls "These":

UrhG § 5

Amtliche Werke

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

Anonym hat gesagt…

wunderbar:

kurz bei flickr.com gesucht und noch viele weitere Anschreibopfer gefunden ....

Krischan hat gesagt…

Liebe Petra,

Du bist vollkommen auf dem falschen Dampfer. Scheinbar hast Du Dich zwar durch das deutsche Urheberrecht gelesen, es aber nicht verstanden. Mit dem Kauf eines Kunswerkes erwirbst Du nicht alle Rechte an diesem Kunstwerk. Der Künstler behält weiter Rechte an diesem, seinem Werk. Und das ist auch gut so.
Deine Empörung mag zwar emotional für den Laien verständlich sein,
rechtlich ist sie jedoch nicht zu rechtfertigen.

Beste Grüße
Krischan

Anonym hat gesagt…

Also ich würde mir diesen Künstler merken (für eine schwarze Liste) und mir wünschen, das von diesen Herrn auf keinen Fall mehr irgendetwas von meinen Steuergeldern gekauft wird.
Frank aus Neuss

Anonym hat gesagt…

Ja, ich denke unser Urheberrechtssystem ist in der jetzigen Form falsch.

Alles was Du festgestellt hast, ist --- rechtlich gesehen --- einwandfrei und jetziger Stand des Urheberrechts.

Dieses Urheberrecht ist entstanden mit dem Argument, dass die Schaffer von Werken für ihre Mühen entlohnt werden müssten, und deshalb ein Recht daran hätten, anderen zu verbieten, ihre Werke unlegitimiert zu verwerten.

Dieses Argument klingt sehr logisch unter dem Konzept "Produkt, welches entwickelt und dann vermarktet wird."

Diese Sichtweise ist, die, die den Verwertungsunternehmen am ehesten entspricht, nicht der der Künstler oder Kreativen.

Jeder, der einen finanziellen Nutzen von der Vermarktung lizensierbarer Werke hat, wird diese Sichtweise unterstützen und sich daraus seine Weltanschaung machen.
Durch Kampagnen wird versucht, dies als "Rechtmässig" hinzustellen, obwohl dies beileibe nicht Gott- oder Naturgegeben ist.

Verlierer sind die Konsumenten und die Künstler.
Oft werden sie an Knebelverträge gebunden, und bekommen oft vergleichsweise Almosen, während die Verwertungsgesellschaften Lizenzkosten bei kleinem Verwaltungsaufwand einnehmen, und Presswerke eine CD für 10 Cent herstellen, und für 10 Euro am Verkaufstresen verkaufen!

Es ist keine Wunder das den Konsumenten das nicht schmeckt und sich kein "Unrechtsbewusstsein" einstellen will.
So blöd sind die zum Glück nicht.

Eigentlich ist es an der Zeit eine Kehrtwende zu nehmen, bevor wir am Urheberrecht ersticken.

Nützen sollte ein Gesetz der Allgemeinheit, und nicht den Partikularinteressen eine bestimmten Gruppe von Produzenten.

Schaffer von kreativen Werken müssen entlohnt werden, ganz klar, auch sie wollen was zu essen haben, und ein wenig Luxus für ihre Denkarbeit haben.

Aber ein Werk bleibt ungegenständlich und ist nicht zu vergleichen mit einem Produkt. Bei einem Produkt stehen die Materialkosten und die Produktionskosten im Vordergrund.
Das Vervielfältigen und zur Verfügung stellen sind mit simpelsten Mitteln möglich. Gäbe es kein so extrem ausgeweitetes Urheberrecht, würden der Bevölkerung viel mehr Werke zur Verfügung stehen.
Die Überkapazitäten an Presswerken könnten abgebaut werden.
Es müssten keine Musikläden mehr 1000de von Werken vorrätig halten, damit ab und an eines den Geschmack des Kunden trifft.
Bekannte und Freunde könnten Musik ganz frei austauschen, und würden sicherlich eher sich gegenseitig Zielgruppe sein, als in einem anonymen Plattenshop.
Die Fehlerträchtigen und Umständlichen DRM- System könnten über Bord geworfen werden.

Und: Die Kunstschaffenden könnten entlohnt werden.
Dafür schlage ich die Einführung einer "Kultursteuer" vor, die von jedem erhoben wird.

Eine zu schaffende staatliche Behörde oder Unterorganisation des statistischen Bundesamtes für Marksurveys durch, um festzustellen, welche Werke wie sehr genutzt werden, und verteilt danach das durch die Steuer eingenommene Geld an die Künstler.

Jemand, der nachweist, das er die übliche Zeit einer Vollzeitstelle verbringt, öffentliche Werke zu schaffen, und ggf. auch einen gewissen Schlüssel erfüllt, sollte eine Grundrente auf Basis dieser Steuer erhalten. Ob wir nun jmd ALG II zahlen oder etwas mehr und dafür Leistung einfordern?
Ich sage: Künstlern statt Arbeitslose! :-)


Das Urheberrecht würde dann soweit eingeschränkt werden, dass ein Künstler nicht mehr Rechte nach Geld gewähren kann, sondern sich nur noch entscheiden kann, ob der das Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, mit allen Rechten, oder ob er dies nicht will.


Viele Dank fürs Lesen.

Jens- Birger Schlie
Peine

Anonym hat gesagt…

Was schiebt Ihr für Panik? 70 Jahre nach dem Tod des Urherbers abwarten, dann dürftet Ihr alles nutzen.