... und gehört die "Bevölkerung" wirklich einer Verwertungsgesellschaft? Nach einem Exkurs ins deutsche Urheberrecht habe ich jetzt an das Präsidium des Deutschen Bundestags folgenden Brief geschrieben und um Antwort gebeten.
An das Präsidium des Deutschen Bundestags Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin per E-Mail vorab
„Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen sind.“
Frankfurt, den 22.08.2006
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, Herr Dr. Norbert Lammert
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse
Sehr geehrte Frau Gerda Hasselfeldt
Sehr geehrte Frau Susanne Kastner
Sehr geehrter Herr Hermann Otto Solms
Sehr geehrte Frau Petra Pau
Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckardt
Die VG Bild-Kunst hat mir angeboten, dass ich meine Fotos gegen Lizensierung auch in Zukunft auf meiner Homepage, die keine kommerziellen Interessen verfolgt, veröffentlichen darf. Das Honorar für die Veröffentlichung dieser drei Fotos beträgt monatlich 2.- € plus 7% MwSt. Entsprechend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft habe ich ab 1. August 2006 einen auf ein Jahr befristeten Vertrag in Höhe von 25,68 € abgeschlossen. Vor einigen Tagen hat mich nun die VG Bild-Kunst informiert, dass der Künstler Hans Haacke die Zustimmung zur Veröffentlichung meines Fotos – obwohl ich bereit bin, das geforderte Honorar an die VG Bild-Kunst zu zahlen - verweigert. Ich bitte Sie nun um folgende Auskünfte:
Ich teile diese Auffassung, da ich mit meinen Kindern und ihren Freunden schon mehrfach den Deutschen Bundestag u.a. aus diesem Grunde besucht habe. Ich teile auch die Auffassung, dass Künstler für ihre Werke angemessen honoriert werden sollten. Allerdings würde ich mir zukünftig an Kunstwerken des Deutschen Bundestages deutliche Hinweise wünschen, ob Kunstwerke, wie z.B. „Der Bevölkerung“ Rechte frei sind oder nicht. Wenn Künstler nicht wünschen, dass Fotos von bestimmten Kunstwerken im Internet publiziert werden, sollten dies auch deutlich und klar kommuniziert werden. Das dürfte zumindest hilfreich ein, Missverständnissen und entsprechendem Schriftverkehr vorzubeugen, warum z.B. die „Bevölkerung“ nicht dem Volk, sondern einer Verwertungsgesellschaft gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Tursky-Hartmann
An das Präsidium des Deutschen Bundestags Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin per E-Mail vorab
„Kunst gehört ins Volk, Kunst gehört dorthin, wo Menschen sind.“
Frankfurt, den 22.08.2006
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, Herr Dr. Norbert Lammert
Sehr geehrter Herr Wolfgang Thierse
Sehr geehrte Frau Gerda Hasselfeldt
Sehr geehrte Frau Susanne Kastner
Sehr geehrter Herr Hermann Otto Solms
Sehr geehrte Frau Petra Pau
Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckardt
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat mich Anfang Juli auf eine Verletzung des Urheberrechts – es handelt sich um drei private Fotos, die Kunstwerke im Deutschen Bundestag und im Willy-Brandt-Haus auf meiner privaten Homepage http://www.tursky-hartmann.de/ zeigen – schriftlich aufmerksam gemacht. Konkret geht es um Fotos von „Der Bevölkerung“ von Hans Haacke, der Installation von Joseph Kosuth im Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt Skulptur von Rainer Fetting im Willy-Brandt-Haus. (siehe Anhang) Das Fotografieren dieser Kunstwerke ist bislang nicht explizit verboten gewesen. Allerdings stellt die Veröffentlichung dieser Fotos im Internet eine Nutzung dar, die der Genehmigung der Rechtsinhaber bedarf.
Die VG Bild-Kunst hat mir angeboten, dass ich meine Fotos gegen Lizensierung auch in Zukunft auf meiner Homepage, die keine kommerziellen Interessen verfolgt, veröffentlichen darf. Das Honorar für die Veröffentlichung dieser drei Fotos beträgt monatlich 2.- € plus 7% MwSt. Entsprechend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft habe ich ab 1. August 2006 einen auf ein Jahr befristeten Vertrag in Höhe von 25,68 € abgeschlossen. Vor einigen Tagen hat mich nun die VG Bild-Kunst informiert, dass der Künstler Hans Haacke die Zustimmung zur Veröffentlichung meines Fotos – obwohl ich bereit bin, das geforderte Honorar an die VG Bild-Kunst zu zahlen - verweigert. Ich bitte Sie nun um folgende Auskünfte:
- Wie viele Bundestagsabgeordnete haben bislang Fotos von „Der Bevölkerung“ auf ihren Homepages veröffentlicht und für die Veröffentlichung entsprechender Fotos Honorar an die VG Bild-Kunst gezahlt?
- Wie oft wurde vom Künstler Hans Haacke bereits ein Veröffentlichungsverbot für Fotos von „Der Bevölkerung“ ausgesprochen?
- Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
- Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
- Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?
Ich teile diese Auffassung, da ich mit meinen Kindern und ihren Freunden schon mehrfach den Deutschen Bundestag u.a. aus diesem Grunde besucht habe. Ich teile auch die Auffassung, dass Künstler für ihre Werke angemessen honoriert werden sollten. Allerdings würde ich mir zukünftig an Kunstwerken des Deutschen Bundestages deutliche Hinweise wünschen, ob Kunstwerke, wie z.B. „Der Bevölkerung“ Rechte frei sind oder nicht. Wenn Künstler nicht wünschen, dass Fotos von bestimmten Kunstwerken im Internet publiziert werden, sollten dies auch deutlich und klar kommuniziert werden. Das dürfte zumindest hilfreich ein, Missverständnissen und entsprechendem Schriftverkehr vorzubeugen, warum z.B. die „Bevölkerung“ nicht dem Volk, sondern einer Verwertungsgesellschaft gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Tursky-Hartmann