Und hier ist die Antwort vom Deutschen Bundestag auf meine Frage, wem die Bevölkerung gehört.
-- snip -- DEUTSCHER BUNDESTAG 10. November 2006
Kurator der Kunstsammlung 11011 Berlin Platz der Republik l Sehr geehrte Frau Tursky Hartmann, mit Schreiben vom 20. September 2006 hatte ich Ihnen nähere Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 22. August 2006 angekündigt. Leider hat sich die Antwort verzögert, wofür ich um Verständnis bitte. Sie hatten sich nach der Rechtslage bei der Veröffentlichung von Fotos der Kunstwerke des Deutschen Bundestages durch Besucher der Parlamentsbauten erkundigt.
Die in den Parlamentsbauten sichtbaren Installationen, die sog. Kunst-am-Bau-Werke, sind von der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH im Auftrag des Deutschen Bundestages realisiert worden. Die von ihr abgeschlossenen Verträge räumen je nach Verhandlungsergebnis unterschiedliche Nutzungsrechte ein. Im konkreten Fall der Installation "Der Bevölkerung" ist im Vertrag die Internet-Nutzung nicht erfasst.
Die entsprechenden Internet-Seiten des Deutschen Bundestages wurden in Abstimmung mit Hans Haacke gestaltet, so dass seine mündliche Zustimmung gegeben ist. Jedoch hat der Deutsche Bundestag nicht das Recht, Dritten die Veröffentlichung im Internet zu genehmigen.
Wenn Besucher des Deutschen Bundestages Fotos dieser Installation auf ihrer Internetseite einstellen, müssen sie sich um die Einholung der Veröffentlichungsrechte bemühen, da eine Internetseite eine öffentliche Zugänglichmachung des Kunstwerkes darstellt. Eine tatsächlich private Nutzung von Fotos aus dem Deutschen Bundestag ist hingegen jedem Bürger gestattet.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Kaernbach
-- snip -- DEUTSCHER BUNDESTAG 10. November 2006
Kurator der Kunstsammlung 11011 Berlin Platz der Republik l Sehr geehrte Frau Tursky Hartmann, mit Schreiben vom 20. September 2006 hatte ich Ihnen nähere Auskunft zu Ihrer Anfrage vom 22. August 2006 angekündigt. Leider hat sich die Antwort verzögert, wofür ich um Verständnis bitte. Sie hatten sich nach der Rechtslage bei der Veröffentlichung von Fotos der Kunstwerke des Deutschen Bundestages durch Besucher der Parlamentsbauten erkundigt.
Die in den Parlamentsbauten sichtbaren Installationen, die sog. Kunst-am-Bau-Werke, sind von der Bundesbaugesellschaft Berlin mbH im Auftrag des Deutschen Bundestages realisiert worden. Die von ihr abgeschlossenen Verträge räumen je nach Verhandlungsergebnis unterschiedliche Nutzungsrechte ein. Im konkreten Fall der Installation "Der Bevölkerung" ist im Vertrag die Internet-Nutzung nicht erfasst.
Die entsprechenden Internet-Seiten des Deutschen Bundestages wurden in Abstimmung mit Hans Haacke gestaltet, so dass seine mündliche Zustimmung gegeben ist. Jedoch hat der Deutsche Bundestag nicht das Recht, Dritten die Veröffentlichung im Internet zu genehmigen.
Wenn Besucher des Deutschen Bundestages Fotos dieser Installation auf ihrer Internetseite einstellen, müssen sie sich um die Einholung der Veröffentlichungsrechte bemühen, da eine Internetseite eine öffentliche Zugänglichmachung des Kunstwerkes darstellt. Eine tatsächlich private Nutzung von Fotos aus dem Deutschen Bundestag ist hingegen jedem Bürger gestattet.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Kaernbach