BdP: Aktivistische Investoren auf dem Vormarsch – Kommunikative und rechtliche Abwehrmöglichkeiten


Am 21. Februar 2019 hatte die Fachgruppe Wirtschafts- und Finanzkommunikation des BdP zur interdisziplinären Veranstaltung "Aktivistische Investoren auf dem Vormarsch – Kommunikative und rechtliche Abwehrmöglichkeiten" nach Frankfurt ins Turmcenter in die Büros von Fieldfisher Germany LLP eingeladen. Aktivistische Investoren (bspw. Beteiligungsgesellschaften oder Hedge Fonds) sind in Europa und auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Prominente Beispiele für shareholder activism aus der jüngeren Vergangenheit sind Bilfinger, Stada und Thyssenkrupp. Bei ihren Kampagnen kommunizieren sie häufig öffentlich und versuchen auf diese Weise, Unterstützer für ihre Positionen und Forderungen zu gewinnen und zugleich Druck auf das Management des Zielunternehmens auszuüben. Parallel wandelt sich die öffentliche Wahrnehmung der aktivistischen Investoren dahingehend, dass sie mittlerweile teilweise als Antreiber eines nötigen Wandels gesehen werden, die den Wert eines Unternehmens maßgeblich steigern können.


Jobst Honig von Hering Schuppener Consulting gab einen Einblick in die aktuelle Activism-Landschaft in Deutschland und zeigte kommunikative Strategien im Umgang mit diesen Aktivisten auf.


Dr. Axel Hoppe und Dr. Sven Labudda, beides Rechtsanwälte bei der Wirtschaftskanzlei Fieldfisher Germany, nahmen anschließend eine rechtliche Einordnung dieses Themas vor und zeigen juristische Abwehrmaßnahmen der Gesellschaft gegen unrechtmäßiges Aktionärsverlangen auf. Das deutsche Aktienrecht sieht eine Reihe von Minderheitsrechten vor, die es aktivistischen Aktionären erleichtern kann, ihre Ziele durchzusetzen. Der rechtliche Teil der Veranstaltung zeigte Möglichkeiten auf, wie sich Gesellschaften gegen unrechtmäßige Aktionärsverlangen verteidigen können.