Landesgruppe BdKom: Breite Zustimmung für Antrag Onlinewahlen prüfen

 



Der Antrag der Landesgruppe Hessen/Rheinland Pfalz/Saarland des BdKom wurde auf der Mitgliederversammlung am 16. September 2020 mit breiter Mehrheit (nur eine Enthaltung) angenommen:

Die Mitgliederversammlung des BdKom möge beschließen, dass das Präsidium die Machbarkeit von Online-Wahlen prüft, um zu einer modernen verbandsinternen Diskussionskultur beizutragen, damit auch die Mitglieder, die aus Termingründen nicht persönlich zu einer Präsenzveranstaltung kommen, ihre Mitgliedsrechte ausüben können.

Begründung:

Die Landesgruppe Hessen/Rheinland Pfalz/Saarland des BdKom hat in ihrer ersten online durchgeführten Mitgliederversammlung am 18. August angesichts der Covid-19-Krise Optionen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen sowie Wahlen mit den Mitgliedern diskutiert. Die nachfolgenden Ergänzungen tragen dem Problem Rechnung, dass das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ keine ausreichende und vor allen Dingen keine dauerhafte Rechtssicherheit für virtuelle Mitgliederversammlungen von Verbänden und Vereinen bietet. 

Zur Wahrnehmung der Mitgliedsrechte in Online-Versammlungen muss der Verband keine eigene Software anschaffen. Hier bietet sich an, die entsprechend geeignete Software für die jeweilige Online-Veranstaltung zu nutzen. Dabei sollte zwischen einer Software für die eigentliche Versammlung mit inhaltlichen Abstimmungen sowie einer Software für stattzufindende Wahlen unterschieden werden. 

Für die reine Versammlung zur Ausübung des Teilnahme- und Rederechts sollte eine „handelsübliche“ Videokonferenzplattform ausreichen. Optimal ist natürlich, wenn diese den europäischen Datenschutzvorgaben entspricht, um Befürchtungen (oder Anfechtungen) der Mitglieder zu entkräften. Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit kann durch die Vergabe von Zugangs-Links in Verbindung mit individuellen Passwörtern sichergestellt werden. 

Für die Ausübung des Wahl- und Abstimmungsrechts gibt es spezialisierte Dienstleister, die zertifizierte, in der Praxis bereits bewährte Wahl- und Abstimmungstools anbieten (z. B. Polyas, den die DPRG nutzt). Diese Software arbeitet datenschutzkonform, anonymisiert, manipulationsgeschützt und rechtssicher. Die Kosten richten sich nach der Komplexität der Wahlen und Abstimmungen und der Anzahl der Verbandsmitglieder. Die teilnehmenden Mitglieder benötigen für das zu hinterlegende Wählerverzeichnis eine gültige E-Mail-Adresse. Da zur Vorbereitung reibungsloser Wahl- und Abstimmverfahren die jeweiligen Personen, Listen oder Gegenstände vorab bekannt sein müssen, ist eine verbindliche Antragsfrist und eine Frist zur Schließung der Kandidatenliste erforderlich. Alle Wahlen finden geheim statt. Damit zwischen Präsenz- und Online-Stimmabgabe keine Unterscheidung erfolgt, stimmen auch die physisch vor Ort anwesenden Mitglieder per Mobilgerät elektronisch ab. Unser „Schwesterverband“ DPRG hat ihre Mitgliederversammlung 2020 einschließlich aller Wahlen auf diese Weise erfolgreich absolviert.

Um Online-Wahlverfahren zu ermöglichen, muss die Satzung des BdKom überprüft und entsprechend angepasst werden. Dies würde nachfolgende folgende Paragrafen betreffen:

1) In § 7 Abs.1 wird als Satz 2 eingefügt: Die Versammlung kann physisch an einem Versammlungsort, online im virtuellen Raum oder auch hybrid (also zeitgleich sowohl durch Präsenz vor Ort als auch im virtuellen Raum) erfolgen.

2) Die Formulierung § 7 Abs. 4 Satz 2 wird ergänzt … der physisch vor Ort anwesenden sowie der online registrierten und eingeloggten stimmberechtigten Mitglieder…

3) § 7 Abs. 5 wird neu gefasst: Alle Wahlen und Abstimmungen finden bei Online-Beteiligung oder hybrider Veranstaltung ausschließlich elektronisch statt. Findet eine Mitgliederversammlung ohne Online-Beteiligung statt, kann per Handzeichen abgestimmt werden.

4) §7 Abs. 6 Satz 1 wir ergänzt … Mehrheit der physisch oder virtuell anwesenden Mitglieder…

5) in §5 Abs. 5 wird ein Satz 2 eingefügt: Es ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

Durch eine Anpassung der Satzung schafft der Bdkom die Voraussetzung, über die sicher noch länger andauernde Covid-19-Krise eine rechtssichere, moderne und flexible Teilhabe zur Ausübung aller demokratischen Rechte für die Mitglieder des BdKom in Zukunft sicherzustellen.